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Rückblick
 
[ 29.03.2014 ]  Vortrag „Was damals Recht war ... Rechtsprechung vor Gerichten der Wehrmacht“
Gerichte der Wehrmacht fällten im Verlauf des Zweiten Weltkrieges ca. 30.000 Todesurteile gegen Wehrmachtsangehörige, von denen ca. 20.000 vollstreckt wurden. Zehntausende wurden zu Zuchthausstrafen verurteilt oder mussten in Bewährungsbataillonen unter erbarmungslosen Bedingungen kämpfen. Die Militärjustiz war ein Werkzeug zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Wehrmacht und zugleich Bestandteil des verbrecherischen Angriffskrieges sowie der deutschen Besatzungspolitik. Offiziell hieß es: "Die Rücksicht auf das Volksganze erfordert in solchen Fällen die härteste Strafe." Die Wehrmachtsgerichte gingen mit einer drakonischen Urteilspraxis in ganz Europa auch gegen den Widerstand der Zivilbevölkerung in den besetzten Ländern vor.
Erst im Mai 2002 hob der Deutsche Bundestag die meisten Urteile der Wehrmachtsjustiz auf. Die gesellschaftliche Diskussion ist mit der Rehabilitierung jedoch noch nicht beendet. Allzu schnell fallen Worte wie "Verräter" oder "Feiglinge".
Die Vorträge gaben eine Einführung in die Grundzüge der Kriegsgerichtsbarkeit im "Dritten Reich", die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Struktur der NS-Militärjustiz, und thematisierten den Unrechtscharakter der deutschen Militärjustiz anhand von biografiebezogenen Beispielen und dem langen Weg der gesellschaftlichen Rehabilitierung der Opfer in der Bundesrepublik Deutschland.

Eine gemeinsame Veranstaltung mit der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e. V.

Referenten und Gesprächspartner:

Dr. Claudia Bade, geb. 1968, Dr. phil. (Studium der Germanistik und Geschichte an den Universitäten Bremen und Tel Aviv, Promotion 2003 zum Thema "Denunziation im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit")

Dr. Heinrich Brückner, geb. 1942, von 1968 bis 1993 Kinderarzt in Frankfurt (Oder), Autor der Selbstbiografie "Gewundene Pfade der Hoffnung" (2008)

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