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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
 
Museum und Gedenkstätte Seelower Höhen ist bemüht, seine Website www.seelowerhoehen.de im Einklang
mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik BbgBITV in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.

Konfirmitätsstaus
 
Aktueller Status der Inhaltskonfirmität:
• Teilweise konform.

Bewertungsmethode:
• Selbsteinschätzung

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Wir bemühen uns die Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, dennoch können bei der Benutzung Probleme auftreten. Im Folgenden legen wir die uns bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit dar:

• Unsere PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit. Wird umgesetzt.
• Wir bieten keine Alternativtexte für Fotos und sonstige Abbildungen. Wird umgesetzt.
• Wir spielen keine Inhalte in Gebärden- oder Leichter Sprache aus. Wird umgesetzt.
• Unsere Verlinkungen sind in der Regel nicht zweifach markiert. Wird umgesetzt.
• Unsere Schriftgrößen sind zu klein und die Farbkontraste zu gering. Wird umgesetzt.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18. Januar 2024 erstellt.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von www.seelowerhoehen.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns: Museum und Gedenkstätte Seelower Höhen
Küstriner Straße 28 a
15306 Seelow
Telefon: +49 (0)3346 597

Eine Einrichtung des Landkreises Märkisch-Oderland.

Durchsetzungsverfahren Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: